Drastic change in compulsory military service: Longer stays abroad must be approved by the federal government – millions of men affected

https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html

Posted by WestAcceptable1155

Share.

28 Comments

  1. Icy-Masterpiece-4827 on

    Hatte noch nie so nen langen Auslandaufenthalt. Wie soll das ablaufen? Wer prüft das?

  2. ThaOppanHaimar on

    >Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung […] einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.

    Könnte man da als männliche Person klagen?

  3. Approaching_Dick on

    Joa hat jemand unbemerkt einen Absatz in das Gesetz geschmuggelt der die komplette junge männliche Bevölkerung plötzlich zum Bittsteller beim Staat macht, wenn man im Ausland studieren oder leben möchte

  4. ParanoidRetard on

    >Dies hat zur Folge, dass alle Männer über 17 und unter 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen. Völlig egal, ob man ein Auslandssemester geplant hat, einen Job im Ausland antreten will oder einen Backpacking-Trip rund um die Welt plant: Vor alledem steht ein verpflichtender Gang zum Karrierecenter der Bundeswehr.

  5. Jolly_Resolution_222 on

    […]Eine Ablehnung des Ausreiseantrags ist also gar nicht vorgesehen. Das Stellen des Antrags ist aber dennoch verpflichtend[…]

    […]Daher wolle man „aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht“ erarbeiten, „auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“[…]

  6. Wenn ich also auswandern wollte, dann müsste ich sozusagen einen ***Antrag auf ständige Ausreise*** stellen?

  7. > um Verständnis dafür, dass wir dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess nicht vorgreifen können

    Laufender Bearbeitungsprozess?? Diese Regel gilt seit drei Monaten (auch wenn noch keiner davon gehört hat). Das müsst ihr doch schon lange fertig erarbeitet haben.

  8. Mich betrifft es ein Glück nicht, da ich mich nach den letzten stressigen Wochen wie 60 fühle.

  9. Kitchen-Bench-4228 on

    Das tollste ist ja, dass die laut Artikel aktuell überhaupt keinen Prozess dafür habe, wie diese (verpflichtend zu erteilende) Genehmigung überhaupt erfolgen soll. Ich bin ja stark in Versuchung denen jetzt mal einen Antrag zu senden und auf zeitnahe Rückmeldung zu bestehen (ist ja im Gesetz auch keine Frist genannt) um dort ein wenig Chaos auszulösen.

  10. Absolut krank. Aber die BW scheint zurecht ein Bürokratiemonster zu befürchten. Hoffe der Schwachsinn wird wieder gekippt.

  11. Defiant_Health3469 on

    Das ist so unfassbar schlecht. Wo bleibt da die EU-Freizügigkeit, nach der man arbeiten und leben kann wo man will in der EU? Und wie kann es sein, dass es in Kraft tritt und die Monate danach nichts Konkretes dazu sagen können.

  12. Any_Phase_4253 on

    Aus der Meldung von ein Paar Tagen, mein Beitrag mit dem aktuellen Umgang:

    Da § 3 Abs. 2, unteranderem von und anderen thematisiert wurde möchte ich hier die Antwort teilen die ich zum Antrag erhalten hatte.

    >Sehr geehrter Herr X,

    >Ihr Antrag auf Genehmigung einer Auslandsreise nach X gemäß §3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz wurde zuständigkeitshalber ans Karierecenter der Bundeswehr X Dezernat Reserveangelegenheiten, weitergeleitet.

    >Da die allgemeine Wehrpflicht derzeit immernoch ausgesetzt ist, bedarf Ihr Auslandsaufenthalt gerade keiner Genehmigung durch das Karierecenter der Bundeswehr. Der Wehrdienst unterliegt nach jetzigen Stand der Freiwilligkeit, sodass der §3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz nach bundeswehrinterner Praxis im Moment keine Anwendung findet.

    Bleibt also doch irgendwie spannend.

    Gibt auch [hier](https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-ss-3-abs-2-wehrpflichtgesetz/) eine entsprechende Anfrage

  13. Commercial_Spray4279 on

    Tja, da ist sie wieder, die fehlende Gleichberechtigung. Betrifft aber nur Männer, da interessiert es keinen.

  14. Hier kann man Änderung sehen:

    [https://www.buzer.de/gesetz/5521/al233901-0.htm](https://www.buzer.de/gesetz/5521/al233901-0.htm)

    ALT:

    Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

    NEU

    (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze.

    (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

    (3) **Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls** gelten die **§§ 3**, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.

    (4) 1 Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. 2 Satz 1 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

    (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.

  15. Conscious_Glove6032 on

    Ich und andere, die in den letzten Wochen auf diese Problematik aufmerksam gemacht haben, wurden auf Reddit ordentlich angegangen, weil wir Fakenews propagieren, dem Ivan Hilfe leisten, Panik verbreiten und sonst was. Schön, dass es jetzt langsam in den Medien ankommt, dass der Bundestag die Freiheitsrechte eines Bevölkerungsteils eingeschränkt hat, ohne dass dies vorher groß diskutiert wurde.

  16. Ich bin seit 6 monaten unterwegs und sitze grad stoned in Thailand.

    Kurze frage:

    Betrifft das jeden? Kann ich meinen Wohnsitz aufgeben? weil tbh ist das dann doch der letzte Tropfen

  17. FyremanMusic on

    Wie ist das den mit Deutschen die bereits im Ausland wohnen und nicht mehr in DE gemeldet sind? Was wenn die nur für ein paar Tage Familie besuchen zum Beispiel?

  18. Warum würde man überhaupt die Genehmigung einholen? Wenn es keinen Grund zur Einberufung gibt, interessiert doch niemanden, dass du im Ausland warst. Wenn es einen Grund zur Einberufung gibt, willst du wahrscheinlich gar nicht erst zurückkommen und bist froh, dass Deutschland nicht weiß, wo du bist.

  19. WTF?

    Ab 3 Monaten schon? Was für ein unsinniger Bürokratie Horror soll das jetzt sein?

    * Abi fertig aber noch Zeit bis man irgendwo anfängt?
    * Man macht ein Semester Pause?
    * Sabbatical?
    * Austauschsemester?
    * Work & Travel

    Und man wagt es die Idee zu haben da vielleicht 3 Monate ins Ausland zu gehen und schin braucht man die Genehmigung vom Verwaltungsapparat der Bundeswehr?

    Ich schlage vor eine Aktion zu starten und wirklich JEDER beantragt das. Ständig, immer wieder.

    _Joah ich wollt Mai bis Juli vielleicht in’s Ausland nach Burma ist OK?_

    _Joah, hat nicht geklappt aber jetzt will ich von Juni bis September Eintwicklungshilfe im Kongo machen, ist OK?_

    usw..  usf…

    Sollen sie in Anträgen ersaufen. Kann ja keiner gezwungen werden dann wirklich zu fahren und Antrag stellen kann auch nicht begrenzt werden und bearbeiten müssen sie es.

  20. Cool. Letzte Woche haben die Leute irgendwo bei Reddit noch einen Dude beleidigt, weil er genau auf diesen Paragraphen aufmerksam gemacht hat.

    Eigentlich Spannend, dass es erst 4 Monate nach inkrafttreten der breiten Masse auffällt.