Guys, I’m a little lost for words right now.

    I wanted to send a Nintendo Switch to a technician for repair. Posted the shipment with a stamp. Since nothing happened for several days, I asked and started an investigation.

    Today I received an email saying that the package was probably lost. But since the content was a Nintendo Switch, the post office declines liability for it??

    Are they serious? If I order the part on Amazon, it will also be delivered by post.

    Has anyone had a similar case?

    https://i.redd.it/f7vx6d2ec0th1.jpeg

    Posted by Useful_Property_1619

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    25 Comments

    1. Geht’s evtl darum dass das Ding nen Akku hat? Dafür gibt’s ja wahrscheinlich besondere Bestimmungen die eingehalten werden müssen.

      Hab keine Ahnung davon das is jetzt nur ne ganz grobe Vermutung.

    2. Bei mir genau das gleiche. Eine Sendung ist verloren gegangen, und wird nur mit einer Nachforschung vom Absender gesucht. Der Absender putzt sich aber ab und sagt interessiert mich nicht. Fazit, die Post haftet nicht. Schweine sind das!

    3. langdon_alger22 on

      hatte ich vor ein paar wochen auch.. hab dann die nachforschung gestartet, nachdem ich den inhalt mit knapp 450€ deklarieren konnte ist es plötzlich doch aufgetaucht und wurde zugestellt

    4. Realistic-Major4888 on

      Interessant, innerhalb Österreich sollte der Lithium-Ionen-Akku kein Problem sein. Würd ich mal nachfragen warum das verboten ist.

    5. In den AGB steht, dass du keine Lithium-Ionen-Akkus, egal ob fest verbaut oder nicht, mit der Post mit der Dienstleistung Paketmarke / Paket Österreich verschicken darfst, da es als Gefahrgut gilt.

      Du hättest den Nintendo Switch als „Gefahrgut“ versenden müssen, da hat die Post eigene Produkte.

      Also grundsätzlich hast du gegen die AGB verstoßen. Ob das die Post von etwaigen Versicherungsleistungen für den Verlust entbindet, wäre wohl eine Frage an AK oder Anwalt.

    6. i_am__not_a_robot on

      Also, die Aussage, eine Nintendo Switch würde zu den Gegenständen gehören, die *”nicht transportiert werden dürfen”*, würde ich nochmal hinterfragen.

      Dazu findet sich in den [“AGB Paket Österreich”](https://www.post.at/i/c/agb-paket) nichts, und Punkt 2.3.3.2 des Produkt- und Preisverzeichnisses enthält nichts, was eine Nintendo Switch ausschließen würde:

      https://preview.redd.it/hdy7wby4e0th1.png?width=675&format=png&auto=webp&s=287830bcc0c5c8e58224a32c1140803f1b95ceb1

      Der in der Switch verbaute Lithium-Ionen-Akku fällt jedenfalls **nicht** unter das Transportverbot für Gefahrgut nach Punkt 1.4.1 der AGB, dafür ist die Kapazität des Akkus zu klein (<100 Wh).

      Meiner Meinung nach müsste hier durchaus die Standard-Haftung für Pakete ohne Wertangabe (bis max. €510 im Verlust- oder Beschädigungsfall) greifen.

      Ich würde an deiner Stelle die Post noch einmal auffordern, die genauen AGB-Klauseln zu nennen, auf welchen ihre Weigerung der Haftungsübernahme beruht, statt die AGB pauschal zu zitieren.

    7. Laut den [AGBs](https://assets.post.at/-/media/Dokumente/De/AGB/AGB-Paketmarke-bf_01072026.pdf?rev=254b088a-532b-4f4f-aaed-02a2a2bb39be&_gl=1*1c96gko*_gcl_au*MTk4MzU1NDA3NS4xNzkwOTI3MjAy*_ga*MTY3OTA4NjU3Ni4xNzkwOTI3MjAy*_ga_M3WMVH224H*czE3OTA5MjcyMDIkbzEkZzAkdDE3OTA5MjcyMDIkajYwJGwwJGgw&_ga=2.133655182.1260851691.1790927202-1679086576.1790927202) für die Paketmarke ist das tatsächlich so:

      Punkt 19.1 sagt: Haftungsausschuss ist gegeben wenn: `der Inhalt des Paketes unter eines der in Punkt 9 angeführten Verbote fällt oder das Paket von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden ist;`

      Und Punkt 9 listet elektronische Artikel aus:

      `zerbrechliche und/oder erschütterungsanfällige/ -sensible Inhalte (Erschütterungsanfällig sind z.B. CD-/ DVD-Player; elektronische Artikel; Notebooks; Computer und Zubehör; Kaffeemaschinen etc.);`

    8. Klingt, als hättest du’s falsch deklariert. Es macht tatsächlich einen Unterschied, ob du z. B. ein paar alte Schlapfen im Wert von 5 € oder eine Spielekonsole im Wert von mehreren 100 € verschickst, auch wenn das Paket die gleiche Größe hat. Falls du’s richtig deklariert hast, sollte das auch auf der Rechnung dementsprechend ausgewiesen und und somit versichert sein. Wenn nicht, dann nicht.

    9. Beginning_Editor_524 on

      Oh, hab ich “Nintendo Switch” geschrieben? Ich meinte eigentlich einen kleinen Goldbarren. 

    10. Auf **Seite 7, Punkt 9 „Von der Beförderung ausgeschlossen“** steht:

      >„zerbrechliche und/oder erschütterungsanfällige/-sensible Inhalte“

      und direkt danach nennt die Post als Beispiele:

      >„CD-/DVD-Player; **elektronische Artikel; Notebooks; Computer und Zubehör; Kaffeemaschinen etc.**“

      AGB Paketmarke-bf_01072026 <- Quelle

    11. hmpfdoctorino on

      Ich bin jetzt mal so frech:

      Das Paket immer in der Post direkt aufgeben.

      Das wurde nicht verloren gegangen, in der Kette hat das wer gfladert.

    12. Immer vorher recherchieren, ob man mit Paketmarke elektronische Artikel versenden darf oder nicht. Es gibt keine Haftung, wenn du die AGB verstößt.

    13. Particular-Tackle630 on

      Könnt ma nicht einfach angeben, dass der Akku ausgebaut wurde und die Switch somit ohne Akku verschickt wurde?

    14. Reiche einen Schlichtungsantrag bei der Post-Schlichtungsstelle der RTR ein (rtr.at/P_Schlichtung). Die RTR kennt die Praxis der Post (also Schäden/Verlust mit Verweis auf verbotene Gegenstände abzuwimmeln).

      Außerdem sind die Klauseln “zerbrechliche und erschütterungsanfällige Inhalte” (Punkt 9 “Von der Beförderung ausgeschlossen” – “zerbrechliche und/oder erschütterungsanfällige/-sensible Inhalte (Erschütterungsanfällig sind z.B. CD-/DVD-Player; **elektronische Artikel**; Notebooks; Computer und Zubehör; Kaffeemaschinen etc.)”) rechtlich extrem wackelig, die Post versucht sich selbst hier eher zu schützen Schadenersatz zu leisten wenn bsp. ein Display oder ähnliches zerbricht.

      Da es hier aber um Schadensersatz durch Verlust geht dürfte diese Klausel rechtlich nicht wirken. (Verstößt gegen §879 Abs. 3 ABGB (Gröbliche Benachteiligung). Eine Klausel, die bei einem vollständigen Verlust der Sendung (für die nur die Post verantwortlich war) die Haftung verweigert, nur weil der Inhalt in eine weite Ausschlusskategorie für Transportschäden fällt, ist nach österr. Zivilrecht höchstwahrscheinlich sittenwidrig und unwirksam. (§6 KSchG.).

      und letzteres. § 864a ABGB Überraschende Klausel: als durchschnittlicher Kunde musst du nicht damit rechnen, dass ein Standard-Paketversand eines “Alltagsgegenstandes” im Wert weniger Hunder Euro, dass “elektronische Artikel” pauschal vom Beförderungsschutz ausgeschlossen sind, während die Post aber gleichzeitig mit 510€ Versicherungsschutz wirbt.

      IBKA, reiche den Schlichtungsantrag bei der RTR ein, falls das nicht hilft; Konsumentenschutz oder Rechtsschutz (falls vorhanden) aktivieren.

    15. One_Profit_1322 on

      Weil hier einige auf die AGB abstellen und deren Haftungsausschluss. Die AGB müssen 1. der AGB Kontrolle nach ABGB und KSchG standhalten. Und 2. muss man sich die Frage stellen was den der genauer Inhalt ist und welchen Zweck sie erfüllen soll. Die Klausel hat womöglich nicht den Zweck die Haftung auszuschließen für einen Verlust der überhaupt nicht mit dem Gefahrengut zusammenhängt. Zumal man hier auch noch § 429 UGB zu beachten hätte

    16. Ah, de guade oide post in hoanigstoah…bah wia i de ghosst hob, ois wans grafen da burgschoft wös bei da fckn post hackln…

    17. Ich find’s ja toll, dass sie sich für etwas bedanken, bei dem sie, oder zumindest halt jeder denkende Mensch, davon ausgehen kann, dass es nicht vorhanden ist…

    18. Einfach sagen der Akku war ausgebaut, und der Reparaturshop hätte wieder einen einbauen sollen.

    19. Mein neues Handy hätte die Post auch fast verloren. Laut der Lieferverfolgung hätte die beim Post Partner hinterlegt werden müssen nachdem ich nicht da war, aber es ist bei denen nie angekommen. Hab dann eine Nachforschung beantragt und 1 Woche später ist es plötzlich aufgetaucht. Woher und wie es wieder aufgetaucht ist, konnte mir keiner erklären.