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    36 Comments

    1. >In einem Café im Bezirk Spittal an der Drau gibt es jetzt Trinkgeldpflicht: Wer mit Karte zahlen möchte bekommt eine automatische Trinkgeldpauschale von fünf Prozent verrechnet. Das gibt ein Aushängeschild in der Tür des Cafés bekannt: “Bei jeglicher Art von Kartenzahlung (auch Thekenverkauf) wird eine Trinkgeldpauschale von 5 % verrechnet!“

    2. Illustrious_Young271 on

      Solange darauf hingewiesen wird sehe ich da jetzt rechtlich kein Problem. Kartenzahlung it ja eine sekundäre Zahlform zu Bargeld und die muss man ja nicht nutzen.

      Moralisch kann mans diskutieren, mich würde 5% automatisch nicht stören, Trinkgeld ist bei Kartenzahlung immer umständlich, vor allem wenn das Trinkgeld nur in bar genommen werden kann, und 5% ist tendenziell weniger als ich so gebe.

    3. Unique-Bake-5796 on

      Sehr gut! Je mehr solcher Aktionen, desto eher wird das Trinkgeld bald ganz abgeschafft.

    4. LarianDivinityBG3 on

      Kann ja einfach die Preise im 5% erhöhen. Ob das 20 Euro Menü dann 1 Euro mehr kostet stört sicher nicht viele.

    5. >”Unsere Servicekräfte leben ja vom Trinkgeld” sagt der Betreiber des Cafés.

      Sag mir du bist ein Oaschloch von Arbeitgeber ohne zu sagen du bist ein Oaschloch von Arbeitgeber

    6. Klingt nach Kartenzahlungsgebühr unter schönerem Namen für mich.
      Was der Konsumentenschutz dazu wohl zu sagen hat?

    7. Eigentlich sollte es unter einer hohen Strafe verboten sein den Leuten automatisch ein Trinkgeld abzunehmen.

      Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung der Gäste wenn man mit dem Kellner oder dem Essen sehr zufrieden ist. Aber die automatische Verrechnung ist meiner Meinung nach eine illegale Bereicherung und sollte eine Straftat sein.

    8. = ich möchte meinen Mitarbeitern keinen Lohn zahlen, mit dem sie leben können, also betreibe ich reframing und finde die schuld beim geizigen Kunden.

    9. Ziemliche Frechheit. Gastro soll so ziemlich als gesamtes mittlerweile als gehobener Luxus gelten. Gehe überhaupt nur noch 1-2 mal zu Anlässen ins Restaurant, ansonsten ist es mor ohnehin den Aufwand, kosten und Umgang dort nicht mehr wert. Trinkgeld gibts bei mir fast nie, da die Preise ohnehin schon frech genug sind.

    10. Genau, Trinkgeld bei der Kartenzahlung automatisch dabei.

      Weil das ja sicher beim Arbeitnehmer landet und nicht als Körberlgeld beim Inhaber.

      Außerdem: Großartiges Stockphoto aus Vietnam 😛

    11. SprinklesOk2847 on

      Also ich bin gerade in Italien. Ich wollte in einer Bar trinkgeld geben mit der Karte und der meinte das geht nicht und als ich dann nach meiner Geldbörse gesucht hab um Bar Trinkgeld zu geben hat der Kellner auch abgelehnt.

      Daher machen mich solche Nachrichten in Österreich noch saurer

    12. AbsolutUnkreativ on

      Ich war vor paar Wochen erst in Estland und es war einfach unglaublich, wie viel weiter die sind als wir. Wenn man gesagt hat, man zahlt Bar, wurde man eher schief angeschaut. Sogar die älteste Muttl am Marktstandl hat dir sofort das Ding fürs Kartenzahlen unter die Nase gehalten.

    13. Kann mir jemand erklären, warum hier keine unserer Medien erstens den Namen des Betriebs nennt (Name and Shame), und obwohl man ja eigentlich weiß, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist, man das nicht meldet und stattdessen einen “Info”-Artikel darüber schreibt?

    14. No-Dimension1159 on

      Können scheißen gehen, da ist es mir nicht zu dumm zu diskutieren bis ich nur den regulären Preis zahlen muss, aber aus Prinzip, selbst, wenn ich eigentlich Trinkgeld geben wollte.

    15. >Unsere Servicekräfte leben ja vom Trinkgeld

      Schon mal überlegt, ihnen Gehalt zu zahlen?

    16. *„Man habe früher beobachtet, dass Kundinnen und Kunden, die mit Karte zahlen, öfter kein Trinkgeld geben und wolle dem so entgegenwirken.“*

      Ich darf also nicht mehr entscheiden, ob ich den Service mit Trinkgeld belohnen möchte? Dann eben bar zahlen und bewusst kein Trinkgeld geben und am besten nicht mehr dort hingehen. Die gastro wird echt immer deppader

    17. Da gibt’s keine Diskussion. Nein ist nein und bleibt nein.

      Kannst mich gern haben. Ruf die He und schau ma wie’s ausgeht!

      Wennst mich lang genug ärgerst ruf ich kurz bei Visa und MC an, mit denen sitz ich eh alle paar Wochen wegen CC-Audits zusammen, die finden das sicher auch echt unterhaltsam.

    18. Steht’s auf der Rechnung? Dann ist es kein Trinkgeld. Steht’s nicht auf der Rechnung? Dann darf es nicht automatisch aufgeschlagen werden.

    19. Prometheus-is-vulcan on

      Was auf der Karte steht muss bezahlt werden. Alles darüber ist ein symbolisches Danke an den Kellner.

      Über Letzteres kann man sich streiten, aber dass die Karte nicht lügen darf, ist doch hoffentlich Konsens

    20. Sofern das Restaurant einen Rechtsanspruch darauf erhebt fallen mir da gleich zwei gesetzliche Auswirkungen ein:

      1. Es ist kein einkommensteuerbefreites Trinkgeld iSd [§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Paragraf=3) mehr und die Mitarbeiter müssen ganz normal Lohnsteuer darauf bezahlen.

      2. Die Erhebung von Entgelten für die Benutzung bestimmter Zahlungsinstrumenten ist gemäß [§ 56 Abs. 3 letzter Satz ZaDiG 2018](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010182&FassungVom=2025-03-08&Artikel=&Paragraf=56&Anlage=&Uebergangsrecht=) schlicht und ergreifend unzulässig.